Immissionsschutzbeauftragter

§ 53 BImSchG

Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

(1) Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der

 

1.

von den Anlagen ausgehenden Emissionen,

 

2.

technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder

 

3.

Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,

erforderlich ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die genehmigungsbedürftigen Anlagen, deren Betreiber Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen haben.

(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, für die die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nicht durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist, sowie Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen haben, soweit sich im Einzelfall die Notwendigkeit der Bestellung aus den in Absatz 1 Satz 1 genannten Gesichtspunkten ergibt.

 

Vorteile des externen Immissionsschutzbeauftragten

Für eine optimale Erfüllung aller Pflichten und Aufgaben bietet sich der Einsatz von externen Immissionsschutzbeauftragten an. Sie – als Unternehmer- erhalten eine unabhängige Beratung und können die Kosten minimieren. Ferner fällt der Zeitaufwand für Aus- und Weiterbildung des/der bestellten Mitarbeiter sowie die Vertreterregelung weg. Darüber hinaus unterliegen externe Immissionsschutzbeauftragte keinem besonderen Kündigungsschutz.

Der Immissionsschutzbeauftragte
Wir beraten Ihr Unternehmen in allen Fragen des Immissionsschutzes und überwachen die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben sowie die Erfüllung erteilter Auflagen (z.B. Messungen von Emissionen und Immissionen). Wir schulen und klären Ihre Mitarbeiter in Bereich des Immissionsschutz auf und berichten der Geschäftsleitung über die getroffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen. Wir sehen uns als Dienstleister unterstützen Sie auch bei der Korrespondenz mit der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.

Was machen wir?

  • Betreuung von Gutachten und Messungen
  • Kontrolle der Betriebsstätten
  • Professionelle Unterstützung zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und Reduzierung der Haftungsrisiken
  • Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins auf allen betrieblichen Ebenen
  • Regelmäßige oder flexible Betreuung
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Abwicklung von Genehmigungsverfahren

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