Gewässerschutzbeauftragter
Wer hat einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz / Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen?
- Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde:
- die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nach Absatz 1 nicht besteht
- die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen
- die Betreiber von Anlagen nach § 62 Absatz 1
- die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung
Wir bieten Ihnen:
- Überwachung aller Anlagen sowie geltende Rechtsvorschriften, Nebenbestimmung und Anordnungen
- Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Optimierungsmöglichkeiten
- Schulung von Mitarbeitern und Führungskräfte
- Entwicklung und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge sowie von umweltfreundlichen Produktionen hinzuwirken
- Berichterstellung für die Geschäftsführung
- Unterstützung in der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten
Ihre Vorteile:
- Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
- Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
- Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
- Massive Kostenersparnis
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