Gewässerschutzbeauftragter

Wer hat einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz / Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen?

  • Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen
  • Auf Anordnung der zuständigen Behörde:  
    1. die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nach Absatz 1 nicht besteht
    2. die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen
    3. die Betreiber von Anlagen nach § 62 Absatz 1
    4. die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung

Wir bieten Ihnen:

  • Überwachung aller Anlagen sowie geltende Rechtsvorschriften, Nebenbestimmung und Anordnungen
  • Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Optimierungsmöglichkeiten
  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräfte
  • Entwicklung und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge sowie von umweltfreundlichen Produktionen hinzuwirken
  • Berichterstellung für die Geschäftsführung
  • Unterstützung in der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten

Ihre Vorteile:

  • Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
  • Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
  • Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
  • Massive Kostenersparnis

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