Gefahrgutbeauftragter

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern und Inhabern von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragten. Diese Funktion kann auch durch eine externe Stelle übernommen werden. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der externe Gefahrgutbeauftragte eine sinnvolle Alternative dar und zwar aus folgenden Gründen:

  • Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
  • Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
  • Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
  • Kostenersparnis

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit die internen und externen Kosten zu vergleichen.

 

Was bieten wir?

  • Wir beraten als externer Gefahrgutbeauftragter in allen rechtlichen Belangen.
  • Wir stehen mit Rufbereitschaften zu den üblichen Geschäftszeiten des Unternehmens zur Verfügung, auch 24 Stunden 7 Tagen der Woche.
  • Wir schulen das involvierte Personal
  • Wir kontrollieren die Fahrzeuge nach den gesetzlichen Vorgaben und protokollieren dies.
  • Wir erstellen den gesetzlichen Jahresbericht und agieren als Schadensmanager bei Zwischenfällen

 

Ihre Vorteile:

  • Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
  • Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
  • Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
  • Massive Kostenersparnis

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