Beauftragte
Benötigten Sie einen Beauftragten? Wenn ja, wussten Sie, dass man die wichtigen Funktionen des Beauftragten auch –extern- vergeben kann? Wir stellen als –externe Lösung- den Abfallbeauftragten, den Immissionsschutzbeauftragten oder den Gewässerschutzbeauftragten.
Bitte beachten Sie!
Ab 01.07.2017 stellen wir zusätzlich den Gefahrgutbeauftragten.
Wie kann ich wechseln? Wir sehen uns als Dienstleister und übernehmen den gesamten Wechselprozess. Nach Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages zeigen wir den Wechsel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an. Ferner kümmern wir uns, falls noch nicht geschehen, um den Aufbau eines Rechtskatasters und stehen Ihnen ab diesem Zeitpunkt in allen tangierten Rechtsbereichen zu Verfügung und helfen Ihnen die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im Unternehmen sicherzustellen.
Ihre Vorteile nochmals im Überblick:
- ein Ansprechpartner
- Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
- Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
- Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
- Massive Kostenersparnis (keine Fortbildungskosten, keine Fehltage der Mitarbeiter, keine Vertreterregelung des Beauftragten).
- Kein Kündigungsschutz des bestellten Mitarbeiters
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.