- Überwachung der Abfälle, Entsorgungswege und Rechtsvorschriften
- Vorschläge zur Mängelbeseitigung (u.a. Lagerung der Abfälle)
- Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
- Erstellung und Aktualisierung der Abfallwirtschaftskonzepte
- Berichterstellung für die Geschäftsleitung
- Unterstützung in der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten (Behördenmanagement)
- Koordination und Überwachung der abfallwirtschaftlichen Organisation
Abfallbeauftragter
Wer hat einen Betriebsbeauftragten für Abfall / Abfallbeauftragten zu bestellen?
- Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig größere Mengen an gefährlichen Abfällen anfallen
- Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- Hersteller und Vertreiber, die Abfälle aufgrund einer Rechtsverordnung oder freiwillig zurücknehmen
- Auf Anordnung der zuständigen Behörde
Was bieten wir an?
Ihre Vorteile:
- Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
- Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
- Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
- Kostenersparnis
Sprechen Sie unser Büro an!